
Pergola Baugenehmigung Deutschland: Bundesland für Bundesland.
Brauchen Sie eine Baugenehmigung? Alle Regelungen nach Bundesland erklärt.
Eine der häufigsten Fragen: Brauche ich eine Baugenehmigung für meine Pergola?
Grundregel: Freistehend bis 30 m²
In den meisten Bundesländern sind freistehende Pergolen bis 30 m² genehmigungsfrei. Die Grenzwerte variieren je nach Landesbauordnung.
Regelungen nach Bundesland
Bayern (BayBO Art. 57): Bis 30 m² und 3 m Wandhöhe genehmigungsfrei.
Baden-Württemberg (LBO §50): Bis 30 m² genehmigungsfrei.
NRW (BauO NRW §62): Bis 30 m² und 3 m Tiefe genehmigungsfrei.
Niedersachsen (NBauO §60): Überdachte Freisitze bis 30 m² genehmigungsfrei.
Hessen (HBO §63): Bis 30 m² und 3 m Tiefe genehmigungsfrei.
Wann Genehmigung erforderlich?
- Grundfläche über Landesgrenzwert - Bebauungsplan-Gebiet mit Sondervorschriften - Denkmalschutz - Abstandsflächen nicht eingehalten
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